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Pressemitteilungen
11.03.2002
Heizanlagen umrüsten
(SMS) Die Energieeinsparverordnung und die Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen machen die Umrüstung einiger Heizungen erforderlich. Ist im Haus ausschließlich die Modernisierung der Heizung fällig, gibt es als Förderung derzeit ein Darlehen das ein bis zwei Prozent unter dem üblichen Zinssatz liegt. Sind weitere energiesparende Maßnahmen wie beispielsweise Wärmedammung notwendig, können außerdem attraktive Förderangebote vom Land Nordrhein-Westfalen, von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und aus dem städtischen Altbausanierungsprogramm unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Ralf Besler, Immissionsschutzberater der Stadt Münster, informiert am Mittwoch, 13. März, zwischen 11 und 13 Uhr im Umweltbüro im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Straße 8, über Fördermöglichkeiten und -bedingungen. In dieser Zeit ist er auch telefonisch unter der Rufnummer 4 92-31 31 erreichbar