Für den zu überplanenden Bereich besitzt zurzeit der seit 1965 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 78, Dieckstraße Gültigkeit. Dieser Plan definiert den überwiegenden Teil der Flächen als Gewerbegebiet. Einzelhandelsnutzungen werden dort weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Der nördliche Teil des Plangebiets wird mittlerweile entscheidend durch den Einzelhandel geprägt.
In den vergangenen Jahren sind bei der Verwaltung verschiedene Bauvoranfragen eingegangen, die auf Nutzungsänderungen für die vorhandenen Räumlichkeiten der ehemaligen Möbelfirma Flamme in kleinteiligen Einzelhandel abzielten. Die Interessenten beabsichtigten in erster Linie Waren anzubieten, die nach Einschätzung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der städtischen Leitziele zur Stärkung der Stadtteilzentren und zur Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung an diesem Standort und in dieser Häufigkeit nicht wünschenswert sind. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster für die Dieckstraße die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes beschlossen.
Die Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden in der Bürgeranhörung erläutert. Dort können Bürgerinnen und Bürger auch ihre Anregungen zur Planung äußern. Wer sich bereits vorab informieren möchte, kann die Pläne ab Dienstag, 16. April, in der Bürgerberatung im Stadthaus 1, Heinrich-Brüning-Straße 9 einsehen. Die Bürgerberatung ist montags bis freitags von 9.30 bis 18 Uhr und samstags von 9.30 bis 13 Uhr geöffnet.