Unproblematisch ist der Umgang meist nur mit den säumigen Schuldnern, die Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Erinnerungen schlicht vergessen haben. Mit denen spricht der Außendienst einen Termin ab und zieht das Geld ein.
In anderen Fällen, und die machen die Mehrheit aus, ist Sache schwieriger. Die Gründe sind vielfältig, sie reichen von schlichter Zahlungsunfähigkeit bis zu völliger Uneinsichtigkeit. Das gilt insbesondere bei Geldbußen, Steuerforderungen und zurückzuzahlenden Sozialleistungen. Hier wird der Vollstreckungsaußendienst schon mal mit Beleidigungen und Bedrohungen konfrontiert - zumal wenn gar eine richterlich genehmigte Wohnungsdurchsuchung ansteht oder ein Auto gepfändet werden soll.
"Um damit richtig umzugehen, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl, Gespür für Situationen und mitunter auch Reaktionsschnelligkeit. Selbst bei massiven Beleidigungen und tätlichen Einschüchterungsversuchen sind ruhiges, überlegtes und sachliches Verhalten unerlässlich", erläutert Abteilungsleiter Heiner Vogt von der Stadtkasse.
Dennoch müssen sie sich keineswegs alles bieten lassen. Heiner Vogt: "Das Amtsgericht hat in den vergangenen Monaten mehrfach die Grenzen aufgezeigt und auf Beleidigung und Widerstand erkannt." So wurde eine Schuldnerin ohne eigenes Einkommen zu einer Geldbuße von 70 Tagessätzen á zehn Mark wegen Beleidigung verurteilt. In einem anderen Fall verhängte das Amtsgericht fünf Monate Freiheitsentzug auf drei Jahre Bewährung plus 100 Stunden gemeinnützige Arbeit wegen "Widerstands während der Vollstreckungshandlung".
Am meisten beschäftigen den Außendienst übrigens nicht bezahlte Geldbußen wegen zu schnellen Fahrens, Rotlichtverstößen und Falschparkens. Sie machen ein Drittel der Vollstreckungsaufträge aus.
An zweiter Stelle folgen mit etwa 25 Prozent so genannte auswärtige Ersuchen. Dabei handelt es sich um Amts- bzw. Vollstreckungshilfe für andere Kommunen, Gebührenforderungen der GEZ, Beiträgen von IHK, Handwerks und Ärztekammern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aber auch nicht bezahlte Gebühren der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder der Schornsteinfeger können darunter sein.
Nicht tätig werden darf der Vollstreckungsaußendienst für Privatleute. Sie bedienen sich der Hilfe der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts, um ihre Forderungen durchzusetzen.