Im Abstimmungsbüro sitzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts im Amt für Bürgerangelegenheiten. Sie führen die Listen der Abstimmungsberechtigten, helfen bei allen Fragen zur Abwicklung des Bürgerentscheids und geben Unterlagen für die briefliche Abstimmung heraus.
Beteiligen dürfen sich beim Bürgerentscheid alle, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Staates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens drei Monaten in Münster ihre Hauptwohnung haben, am 16. Juni mindestens 16 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer aus gesundheitlichen Gründen oder weil er oder sie am Stichtag nicht in Münster ist, per Brief abstimmen möchte: Der Antrag dafür findet sich auf der Rückseite der Benachrichtigungskarten, die das Wahlamt in den nächsten Tagen verschickt. Dort trägt man den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Heimatanschrift und - sofern die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen - die Versandanschrift ein. Außerdem wird der Antrag eigenhändig unterschrieben. Die Unterlagen werden allerdings nur dem Abstimmungsberechtigten persönlich überstellt. Wer für jemand anderen die Unterlagen beantragt, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht.
Wer telefonisch Informationen einholen möchte, kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptabstimmungsbüros unter 4 92-33 66, -33 67 und –33 68 erreichen.