Das Amt weist auf die übliche, durch keine statistische Prognose vorhersagbare Schwankung der Kinderzahl in einzelnen Wohnbereichen. Sie führt in manchen Bereichen zur Überversorgung, dagegen werden in anderen unversehens die Plätze knapp. Zwar hat der Gesetzgeber keinen Rechtsanspruch auf einen Platz im jeweiligen Wohnbereich festgeschrieben. Dennoch will die Stadt die wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Jedes drei- bis sechsjährige Kind soll in seinem Stadtteil einen Platz finden – ein wichtiger Beitrag auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In Mecklenbeck wird dazu, wie seit Errichtung im Jahr 1996 eingeplant, die städtische Kita benötigt. Kinder im schulpflichtigen Alter konnten dort so lange auf Plätzen der Drei- bis Sechsjährigen betreut werden, wie diese nicht benötigt wurden. "Es war von vornherein klar, dass diese Plätze auf Dauer für Kindergarten-Kinder benötigt werden. Das wurde den Eltern der Schulkinder jedes Jahr gesagt", erläutert Anna Pohl.
Um für die Schulkinder eine Dauerlösung zu finden, sucht das Jugendamt dringend Räume, in denen die Stadt mit freiwilligen Mitteln ein Betreuungsangebot finanzieren kann. Die Trägerschaft solle bei Eltern oder anderen freien Trägern liegen, führt dazu Monika Reuter-Humpohl aus. "Dieses Modell funktioniert in anderen Stadtteilen bereits mit Erfolg."
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bedauert, dass für eine Wiedereröffnung der dritten Gruppe im Kindergarten St. Anna eine Finanzierung nicht gesichert ist. "Da stadtweit eine Versorgungsquote von 100,5 Prozent erreicht ist, würde sich das Land an den Kosten nicht beteiligen", so die stellvertretende Abteilungsleiterin. Momentan werde mit höchster Priorität am Abgleich zwischen Kapazitäten und Anmeldungen in allen Stadtteilen gearbeitet, um kurzfristig für ganz Münster wohnortnahe Lösungen zu finden.