Wer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, bekommt bei Fragen zu Mieterhöhungen, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen, Kautionen oder gravierenden Wohnungsmängeln im Sozialamt einen Beratungsschein. Dieser berechtigt zu einer Jahresmitgliedschaft im Mieter/innenschutzverein oder im Mieterverein. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Beratungstermin. Den Beitrag bezahlt das Sozialamt.
"Das Modell hat sich bewährt. Sozialhilfebezieher finden Unterstützung in Mietfragen und sparen bares Geld. Indirekt führt das ebenfalls zu Einsparungen für das Sozialamt", erläutert dessen stellvertretende Leiterin Beate Scholz. Während des zweijährigen Versuchs wurden 204 Jahresmitgliedschaften in den beiden Vereinen begründet. Wesentlicher Gesichtspunkt: Die Mitgliedschaft gibt Sozialhilfebeziehern Gelegenheit, ihre Rechte gegenüber Vermietern selbstständig und eigenverantwortlich geltend zu machen.