Beide Einrichtungen sind integraler Bestandteil des stationären und teilstationären Versorgungssystems für chronisch psychisch Kranke. Zum einen betreuen sie junge Menschen mit vergleichsweise kurzem, aber schwerem Krankheitsverlauf, die aufgrund ihrer Erkrankung in Familie, Ausbildung, Beruf und Freundeskreis nicht wie bisher weiterleben können. Zum anderen helfen sie Menschen, die mehrfach oder längerfristig psychisch erkrankt sind und die zur Alltagsbewältigung und zur beruflichen Neuorientierung umfassende medizinische Rehabilitation benötigen.
Nach eingehender Diskussion appelliert die Gesundheitskonferenz an die Kostenträger, das Versorgungsangebot zu erhalten und bis zur abschliessenden rechtlichen Klärung der Zuständigkeitsfragen Übergangslösungen zu finden.
Der Gesundheitskonferenz gehören unter anderem Vertretungen von Ärzteschaft, Krankenhäusern, Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen sowie aus den Bereichen Selbsthilfe, Politik und Stadtverwaltung an. Die Geschäftsführung liegt beim Gesundheitsamt der Stadt. Das Gremium berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung in Münster.