Zwar konnte das Jugendamt bisher schon alle allein erziehenden Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhalt beraten und unterstützen. Allerdings konnte es eine weitergehende gesetzliche Vertretung (zum Beispiel vor Gericht), nur den Elternteilen anbieten, die das alleinige Sorgerecht hatten. Voraussetzung für diese Vertretung ist das Einrichten einer Beistandschaft.
Mit dem Kinderrechteverbesserungsgesetz können jetzt auch geschiedene und getrennt lebende Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht diesen Service in Anspruch nehmen. Eine Beistandschaft kann derjenige Elternteil beantragen, in dessen Obhut sich das minderjährige Kind befindet.
Im Ergebnis spielt es jetzt für die Kinder keine Rolle mehr, ob deren Eltern nach einer Trennung die gemeinsame Sorge beibehalten oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt. Fragen zum Thema beantwortet das Team der Fachstelle Beistandschaften, Telefon 4 92-51 86.