Der Rat hatte beschlossen, einen strategischen Partner mit bis zu 49 Prozent an den Stadtwerken Münster zu beteiligen. Mit dem Bürgerentscheid wurde dieser Beschluss bereits "kassiert", so dass der Rat seinen damaligen Beschluss nicht förmlich revidieren muss. Mit der Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung durch den Wahlausschuss am Donnerstag, 20. Juni, ist das amtlich. Die Verwaltung wird in der nächsten Ratssitzung am 10. Juli eine entsprechende Mitteilung machen.
Die Ergebnisse von Bürgerentscheiden sind für zwei Jahre bindend. Innerhalb dieser Frist können sie weder durch Ratsbeschluss noch durch einen neuen, von der Bürgerschaft initiierten Bürgerentscheid geändert werden. Nach der Gemeindeordnung könnte lediglich der Rat selbst die Initiative ergreifen und beschließen, dass die Bürgerschaft in einem neuen Bürgerentscheid über das Thema erneut abstimmt.