Erste Zahlen liegen nach den jüngsten Gesetzesreformen vor. Ein Beispiel: 38 sogenannte "Wegweisungen" - also Hausverbote - von aggressiven Männern hat es in Münster im ersten Halbjahr 2002 gegeben. "Mit dem Verweis des gewalttätigen Mannes aus der häuslichen Gemeinschaft allein ist es aber nicht getan", betont Claudia Welp. "Das neue Gesetz stellt weitere Ansprüche", unterstreicht die stellvertretende Leiterin des städtischen Frauenbüros.
"Uns ging es in dieser Gesprächsrunde um die Klärung, wie es nach so einem Polizeieinsatz weitergeht", führt Claudia Welp aus. Etwa um die Frage, welche Hilfen für eine betroffene Frau im unmittelbaren Anschluss an den Polizeieinsatz bereitstehen müssten. Polizeikräfte kontrollieren die Einhaltung der 10-tägigen Wegweisung. "Viele Frauen wissen aber nicht, dass sie diese auf Antrag beim Amtsgericht um weitere 10 Tage verlängern lassen können", führt die Sozialarbeiterin aus.
Alle Teilnehmer waren sich einig, dass Hilfen möglichst unbürokratisch zur Verfügung stehen sollen. Der Austausch aller beteiligten Behörden und Einrichtungen zum Thema Gewaltschutzgesetz und "Wegweisung" sei wichtig und werde fortgeführt.