Der Pflegekonferenz Münster gehören unter anderem Träger von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Ärzte, Medizinischer Dienst und Seniorenrat an. Die Geschäftsführung des 23 Mitglieder umfassenden Gremiums liegt beim Sozialamt der Stadt.
"Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen sich auch in Zukunft auf eine qualifizierte Pflege verlassen können", stellt das Gremium in seinem einstimmig verabschiedeten Appell an die Adresse des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in Düsseldorf fest, der parallel auch an die Bezirksregierung und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegangen ist. Die Hinweise von Ausbildungsstätten, Altenpflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsverbänden ließen befürchten, "dass langfristig den Altenheimen, den ambulanten Pflegediensten, den Behinderteneinrichtungen sowie psychiatrischen Kliniken zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht".
Noch liege in Münster die so genannte Fachkraftquote in Einrichtungen über den im Heimgesetz geforderten 50 Prozent. Zur Sicherung der Versorgungsqualität müsse das so bleiben. Dabei werde in Münster künftig ohnehin zusätzliches Fachpersonal benötigt, stellt die Pflegekonferenz fest, die auch den örtlichen Pflegebedarfsplan verabschiedet. Schließlich seien für mehrere Stadtteile weitere Altenpflegeeinrichtungen in Planung.
Die Resolution im Wortlaut:
"Vor dem Hintergrund gekürzter Ausbildungsplätze im Bereich der Altenpflege setzt sich die Pflegekonferenz Münster für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen sich auch in Zukunft auf eine qualifizierte Pflege verlassen können.
Ausbildungsstätten, Altenpflegeeinrichtungen und Verbände der Wohlfahrtspflege weisen schon seit Monaten auf die schwierige Situation der derzeitigen und zukünftigen Altenpflegeausbildung hin. Danach ist zu befürchten, dass langfristig den Altenheimen, den ambulanten Pflegediensten, den Behinderteneinrichtungen sowie psychiatrischen Kliniken zu wenig Fachpersonal zur Verfügung steht.
Die Verteilung von Ausbildungsplätzen auf die Regierungsbezirke wirkt sich bereits seit 1998 verschlechternd auf das Stadtgebiet Münster aus. Im Jahr 2001 betrug die Platzzahl 171 und im Jahr 2002 waren es 80 Plätze. Um die Fachkraftquote möglichst hoch zu halten, ist es Ziel dieses Appells, dass die Platzzahl mindestens auf das alte Niveau angehoben wird. In Münster liegt die Fachkraftquote in den Einrichtungen immer noch über den im Heimgesetz geforderten 50 Prozent. Mit Blick auf die Sicherung der Qualität der Versorgung muss dies so bleiben.
Aus Sicht des zuständigen Landesministeriums waren die Ausbildungsplatzkürzungen mit einer Umverteilung zugunsten der Regierungsbezirke im Bereich Rheinland notwendig, da diese bislang fehlende Kontingente aufgewiesen haben. Ungeachtet dieser Situation stellt sich für Münster und die dort ansässigen Altenpflegeeinrichtungen die Wirklichkeit anders dar. Der aktuelle Stellenmarkt in diesem Bereich ist von einer latenten Mangelsituation geprägt.
Die Münsteraner Pflegekonferenz, die in ihrer Funktion auch die Pflegebedarfe formuliert hat, ist besorgt, dass zukünftig die Zahl der ausgebildeten Fachkräfte nicht mit den im Bedarfsplan benötigten Pflegeplätzen korrespondiert. Die in verschiedenen Stadtteilen geplanten Altenpflegeeinrichtungen benötigen genügendes Pflegefachpersonal. Von daher fordert die Münsteraner Pflegekonferenz die Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungsplätze für Münster nicht weiter reduziert, sondern erhöht werden."