Die Broschüre informiert über wesentliche Stichworte zur Sozialhilfe und gibt schon vor dem Gang zum Sozialamt Hinweise auf Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Die neuen Regelsätze und weitere Änderungen im Sozialhilferecht sowie das Grundsicherungsgesetz, das zum Januar 2003 in Kraft tritt, wurden in der Neuauflage bereits berücksichtigt. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
"Das Sozialrecht ist kompliziert, so manches Detail durchschauen selbst Fachleute erst beim zweiten Lesen. Diese Broschüre versucht die wichtigsten Gesichtspunkte zur Sozialhilfe und zu weiteren Sozialleistungen auf 36 Seiten einfach und verständlich zu erklären", so Willamowski. Wie schon bei früheren Auflagen, kommt sie ohne aufwendigen "Hochglanz" daher.
Neben den verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe geht sie auf andere Hilfen und Vergünstigungen ein, auf die häufig neben der Sozialhilfe ein Anspruch besteht. Dazu gehören etwa die Befreiung von Rundfunkgebühren oder die Mietberatung. Hinzu kommen Hinweise auf Sprechzeiten und Ansprechpersonen. Schließlich kann und will das Heft die persönliche Beratung im Sozialamt nicht ersetzen.
Marc Bünker vom Kundenzentrum Soziales im Stadthaus 2 hat sich schon mal auf die Nachfrage nach der neuen Broschüre eingestellt. "1,5 Meter Sozialhilfe-Ratgeber" liegen dort für Interessierte auf Vorrat.
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Sozialamtsleiter Michael Willamowski (l.) und Marc Bünker vom Kundenzentrum Soziales stellten den Sozialhilfe-Ratgeber vor. Foto: Presseamt Stadt Münster. Abdruck honorarfrei.