"Das war bei diesem facettenreichen Thema durchaus gewollt", meint Mechthild Bedenbecker-Busch von der Volkshochschule, ein Mitglied des Arbeitskreises. "Die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, ist eine Methode, um genetische Erkrankungen am künstlich erzeugten Embryo festzustellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter. Das ist schon medizinisch nicht leicht zu verstehen." Hier sorgte Professor Hans van der Ven, leitender Reproduktionsmediziner am Universitätsklinikum Bonn, für Klarheit.
Doch in den nächsten Monaten wird PID sicherlich auch unter rechtlichen Aspekten neu diskutiert, so die Erwartung des Arbeitskreises, dem u. a. das Sobi und das städtische Frauenbüro angehören. Noch ist die Methode in Deutschland verboten, in vielen anderen Ländern wird sie aber praktiziert, um genetisch vorbelasteten Eltern den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen. Dr. Elke Mildenberger, Juristin von der Westfälischen Wilhelms-Universität, erläuterte den rund 20 Gästen anschaulich die aktuelle Rechtslage auch im europäischen Vergleich.
Wie es den Betroffenen zwischen Paragraphen und medizinischen Möglichkeiten geht, schilderte Dorothee Kleinschmidt, Ärztin bei ProFamilia Münster. Sie berät Paare, die die Untersuchungsmöglichkeiten während der Schwangerschaft nutzen, zum Beispiel die Fruchtwasseruntersuchung. Erfahrungen aus ihrer Praxis und aus einer internationalen Studie von PID-Zentren lenkten die Aufmerksamkeit auf psycho-soziale Gesichtspunkte.
So meinungsfreudig wie Bürgermeisterin Karin Reismann in ihrer Begrüßung den Abend begann, zeigten sich im Verlauf des Abends auch Referierende und Publikum. Und so ging so manche mit neuen Fragen an die eigene Meinung nach Haus.