Die gesundheitspolitischen Sprecherinnen der vier Ratsfraktionen und das Sozial- und Gesundheitsdezernat wenden sich mit ihrem Appell zugleich an das Land NRW und den Bund. Der Appell geht an das Landesgesundheitsministerium, die Landesgesundheitskonferenz, den Landesdrogenbeauftragten und die Bundesdrogenbeauftragte sowie an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen.
Ein vergleichbarer Engpass in der ambulanten Methadon-Substitionsbehandlung, wie er in Münster durch den Ausstieg einer Gemeinschaftspraxis mit 80 Methadon-Patienten entstanden ist, kann sich jederzeit an jedem anderen Ort ergeben. Die Praxis in Münster hatte ihren Schritt mit nicht angemessener Honorierung ihrer Leistung und hohem bürokratischen Aufwand begründet. Vertragspartner der Arztpraxen sind die kassenärztlichen Vereinigungen.
Der Appell von Rat und Verwaltung greift eine Bitte des münsterschen "Vereins zur Förderung der Therapie abhängig Erkrankter" (VTA) auf. Er hatte sich an die Stadt mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Auch das nordrhein-westfälische Landesprogramm gegen Sucht empfiehlt, die Substitutionsbehandlung als ergänzende Hilfe zum traditionellen Angebot "abstinenzorientierter" Behandlungen zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Münster hat in den zurückliegenden Jahren differenzierte Strukturen zur Behandlung Drogenkranker entwickelt und aufgebaut. Sie umfassen das gesamte Spektrum von der ausstiegsorientierten Beratung, dem Programm "Therapie und Hilfe sofort", über Möglichkeiten der ambulanten und stationären Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung, bis hin zu den Angeboten der Drogenberatung der Stadt sowie dem Verein Indro mit einer Drogentherapeutischen Ambulanz und einem Drogenkonsumraum.
Die Methadon-Substitutionsbehandlung wird in Münster von niedergelassenen Ärzten und einer Ambulanz der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt. Sie ist innerhalb des Hilfesystems ein wichtiger Baustein, auf den zurzeit zirka 450 Patienten angewiesen sind.