Der Appell ging unter anderem an Gesundheitsministerien, kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sowie an den NRW-Ministerpräsidenten und den Deutschen Städtetag.
Der Rat hatte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig an Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, niedergelassene Ärzte und Kliniken appelliert, "die Methadon-Substitution für Heroinabhängige in der ambulanten ärztlichen Versorgung dauerhaft abzusichern und weiterzuentwickeln". Diese Behandlung sei im Hilfesystem für Drogenabhängige "ein wichtiger Baustein, auf den zurzeit zirka 450 Patienten angewiesen sind".
Anlass für den Appell ist der Ausstieg einer Gemeinschaftspraxis mit 80 Methadon-Patienten aus der Substitutionsbehandlung. Vertragspartner der Arztpraxen sind die kassenärztlichen Vereinigungen.