Allerdings seien der Stadt in rechtlicher Hinsicht weitestgehend die Hände gebunden. Die Stadt habe - wie die meisten Kommunen in Deutschland - für die Nutzung der Werbeflächen Verträge mit der Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) geschlossen, diese wiederum habe zumeist langfristige Vereinbarungen mit Werbeagenturen getroffen. Ob sich hier Änderungen und größere Einflussmöglichkeiten ergeben, wenn die DSM (bislang ein Unternehmen, das sich - zu unterschiedlichen Anteilen - im Besitz deutscher Kommunen befindet) privatisiert werde, könne man zurzeit noch nicht abschätzen.
Wie Tillmann erklärte, habe er bei der DSM gegen die Zeitungskampagne protestiert und werde Beschwerde beim Deutschen Werberat einlegen. Außerdem dränge die Stadtverwaltung bei der DSM darauf, für die Zukunft alle vertraglichen und sonstigen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit vergleichbare Aktionen von vornherein verhindert werden können.
Wie der Oberbürgermeister in diesem Zusammenhang zusätzlich berichtete, erreichen sein Büro auch kritische Nachfragen zur in Kürze erneut stattfindenden so genannten "Erotikmesse" in der Halle Münsterland. Vom Grundsatz her sei auch hier die Halle als öffentliches Unternehmen verpflichtet, Veranstaltungen jeglicher Art zu ermöglichen, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstießen. "Das gilt prinzipiell unabhängig vom Inhalt der Veranstaltung und unabhängig davon, ob sie in der Vorweihnachtszeit durchgeführt und beworben wird", so Tillmann. Da offensichtlich auch bei der Erotikmesse in der Halle Münsterland nicht gegen geltendes Recht verstoßen werde, hätten die Veranstalter ein Recht darauf, sie dort durchzuführen.
Er könne aber voll und ganz nachvollziehen, wenn viele Münsteranerinnen und Münsteraner die Werbung für diese Messe in der zunehmend festlich geschmückten Altstadt und unmittelbar neben dem sich im Aufbau befindenden Weihnachtsmarkt als anstößig empfänden.