Theatergruppen und -labels also, die Produktionen innerhalb dieses Zeitraumes vorsehen oder an Konzeptionsförderungen interessiert sind, sollten sich den 31. Dezember als Stichtag notieren. Bis dahin müssen die entsprechenden Anträge im städtischen Kulturamt vorliegen. Danach - so das weitere Verfahren - gibt ein unabhängiges Theaterkuratorium Empfehlungen an den Kulturausschuss, der endgültig über die Vergabe der Gelder entscheidet.
Die Förderung erfolgt nach detaillierten Leitlinien, die dem mit Fachleuten besetzten Kuratorium den Entscheidungsrahmen vorgeben. Der Antrag muss verdeutlichen, dass die Konzeption, Umsetzung und Durchführung der geplanten Produktion Professionalität erwarten lassen. Es können die Produktionen in den Fördergenuss kommen, die das Angebot von Städtischen Bühnen und Wolfgang Borchert-Theater sinnvoll ästhetisch ergänzen.
Informationen zu den Leitlinien für die Arbeit des Theaterkuratoriums Münster hält das Kulturamt der Stadt Münster (Tel.: 02 51 / 4 92 41 03) bereit. Sie sind auch im Internet unter www.muenster.de/stadt/kulturamt in der Rubrik "Förderung" nachzulesen.