Am Freitag, 22. November, 13 bis 16 Uhr, und am Samstag, 23. November, 9 bis 12 Uhr, bieten die Fachleute der Verwaltung außerhalb der üblichen Servicezeiten persönliche Beratung und Information im Kundenzentrum Soziales an (Stadthaus 2 am Ludgeriplatz). Die Hotline 4 92-59 00 zur Grundsicherung ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 12 Uhr erreichbar; für diese Zeiten kann selbstverständlich ebenfalls eine persönliche Beratung vereinbart werden.
"Ich hoffe, dass wir damit den ersten Nachfrage-Schub bedienen können. Wer sich hier meldet, genießt vollen Vertrauensschutz und erfährt alles, um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können", erläutert der für Grundsicherung zuständige Amtsleiter Michael Willamowski.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Leistung. Im Gegensatz etwa zur Sozialhilfe wird das Einkommen von Kindern oder Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen. Einen Anspruch haben ab Januar 2003 zum einen alle ab 65 Jahren mit geringer oder gar keiner Rente. Zum anderen bekommt die Leistung, wer jünger und - etwa mit einer schweren Behinderung - aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Voraussetzung in beiden Fällen: Der Lebensunterhalt kann nicht aus eigenem Einkommen bestritten werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Rente so niedrig ist, dass ein Anspruch auf Grundsicherung als zusätzliche Leistung besteht, sollte sich beraten lassen. Dann kann er oder sie immer noch entscheiden, ob ein Antrag gestellt wird. "Das ist auch schon im Beratungsgespräch möglich," so Michael Willamowski.
Der Gesetzgeber hat die Anspruchsgrenzen eng gesteckt: Ehepaare werden bei der Einkommensberechnung gemeinsam veranlagt, Mietkosten werden nur "angemessen" berücksichtigt, Vermögenswerte werden angerechnet.
Bei niedrigen Renten besteht aber durchaus Aussicht auf Erfolg. Christine Adams, Gruppenleiterin der Fachberatung zur Grundsicherung, nennt zwei realistische Beispiele: Eine alleinstehende Frau mit einer Rente von 400 Euro und Mietkosten einschließlich Heizung von 300 Euro hat einen Anspruch auf 236 Euro monatlich. Ein Ehepaar mit gemeinsam 900 Euro Rente und "Warmmiete" von knapp 400 Euro erhält immerhin noch etwa 80 Euro Grundsicherung dazu.
Für den Antrag besteht keine übermäßige Eile. Damit die Leistung schon für den Januar bezahlt wird, reicht ein Antrag bis Ende Dezember. Ein Infoblatt mit Rechenbeispielen zur Grundsicherung liegt in der Bürgerberatung (Stadthaus 1) und im Kundenzentrum Soziales (Stadthaus 2) aus. Es kann auch im Stadtnetz publikom unter "www.muenster.de/stadt/grundsicherung.pdf" abgerufen werden.