Für Blei, das nachweislich vor allem Kinder und Jugendliche schädigt, und für andere Stoffe gelten künftig niedrigere Grenzwerte. Der Wert für Blei (10 Milligramm pro Liter) kann in vielen Gebäuden mit alten Bleirohren vermutlich nicht eingehalten werden, schätzt die Expertin aus dem Gesundheitsamt ein.
Der Austausch der Leitungen kann teuer werden. Deshalb räumt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwölf Jahren ein. "Hauseigentümer sollten ihre Gebäude zunächst einmal auf Bleileitungen zu überprüfen. Wer auf solche Rohre stößt, kann sich an uns zur weiteren Beratung wenden", so Kirsten Schenck-de Boer.
Trinkwasserbrunnen zur Eigenversorgung sollen ab 2003 häufiger überprüft werden. Das Gesundheitsamt erhält von den Betreibern jährlich eine Wasseranalyse. Es wird die Betroffenen anschreiben und über Details informieren.
Vorhandene und geplante Anlagen zur Regenwassernutzung und so genannte Grauwasseranlagen für die Toilettenspülung und andere Zwecke unterhalb der Trinkwasser-Anforderung sind beim Gesundheitsamt anzumelden. Grund: Wegen falscher Installation gelangte mehrfach mikrobiologisch belastetes Wasser in Trinkwasserleitungen. Das verbietet der Gesundheitsschutz, und das zieht teure Rohrspülungen, Desinfektionen und Wasseranalysen nach sich.
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kliniken, Kindergärten oder Altenheimen und in Gaststätten muss das Gesundheitsamt das Wasser künftig stichprobenartig untersuchen. Damit soll zum Beispiel die Verbreitung von Legionellen in Warmwassersystemen verhindert und eine chemische Belastung des Wassers verhindert werden.
"Trinkwasser" dient übrigens nicht nur zum Trinken, Kochen und zur Körperpflege. Laut Trinkwasserverordnung sollte auch zum Wäschewaschen und Geschirrspülen "Trinkwasser" verwendet werden. Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen zum Wäschewaschen ist auch gesundheitlich umstritten.