Von 7.30 bis 19 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9.30 Uhr) müssen die Gehwege auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis freigehalten werden. Für Eckgrundstücke an Straßeneinmündungen oder Kreuzungen gilt zusätzlich: Gibt es weder eine Fußgängerampel noch einen Zebrastreifen, wird bis zur Fahrbahnmitte geräumt und gestreut, damit die Straße gefahrlos überquert werden kann. So bestimmt es die Straßenreinigungssatzung. Gestreut wird am besten mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Sand. Denn Salz ist aus Umweltschutzgründen auf öffentlichen Gehwegen nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden Rampen, Brücken oder Treppenaufgänge.
Das städtische Faltblatt "Rutschfrei durch den Winter" gibt weitere Auskunft über die genauen Regelungen. Es informiert über die Vor- und Nachteile der Streumittel und über den Winterdienst der AWM und nennt Ansprechpartner zu relevanten Fragen.