Ab Januar 2003 werden die Abfallgebühren um fast 60 Prozent steigen. Dabei schlagen vor allem die Kosten für die mechanische Restmüllbehandlung zu Buche. "Ich möchte, dass die Münsteranerinnen und Münsteraner wissen, dass vor allem neue gesetzliche Bestimmungen für die Kostensteigerung verantwortlich sind", erläutert Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann seine Initiative. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, die Gebührenerhöhung sei ein willkürlicher Akt der Stadt, um Haushaltslöcher zu stopfen." Allerdings sei eine so deutliche Erhöhung erklärungsbedürftig, zumal die Gebühren zuvor vier Jahre lang konstant geblieben seien. Dies zeigten auch viele Briefe und Anrufe, die das Büro des Oberbürgermeisters erreichten.
Dr. Tillmann weist in seinem Schreiben darauf hin, dass nur tatsächlich entstehende Kosten für die Vorbehandlung des Restabfalls in der neuen Anlage auf die Gebühren umgelegt werden dürfen. Die Vorbehandlung des Restabfalls ab Januar 2003 ist gesetzlich vorgeschrieben und soll im Interesse zukünftiger Generationen sicherstellen, dass nur noch solche Stoffe auf Deponien gelangen, die die Umwelt auch langfristig nicht gefährden.
Ergänzt wird das Schreiben des Oberbürgermeisters durch ein Informationsblatt der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM), das die Gebühren und die Leistungen, die die Bürgerinnen und Bürger dafür erhalten, ausführlich erläutert.
Der Rat der Stadt Münster hat am Mittwoch, 11. Dezember, beschlossen, dass die neue Abfallgebührensatzung zunächst nur für ein Jahr gilt. Der Ratsbeschluss sieht außerdem vor, dass die AWM im kommenden Jahr Konzepte zur Kostensenkung und zum Ausgleich sozialer Härten erarbeiten.