In den Genuss städtischer Einfamilienhausgrundstücke kamen bisher vor allem Familien mit Kindern, Selbstnutzer, Normalverdiener. Das bleibt auch so. "Nach wie vor ist die Richtlinienvergabe danach ausgerichtet, breiten Bevölkerungsschichten bei der Bildung von Wohneigentum unter die Arme zu greifen", unterstreicht Liegenschaftsamtsleiter Dr. Bernhard Roth den Förderaspekt. Neu ist indes eine Ausweitung auf Interessenten, die bisher im Bewerberpool weniger Chancen hatten – zum Beispiel kinderlose junge Paare oder ältere Bürger, die sich kleiner setzen möchten. "Auch sie sollen künftig die Möglichkeit haben, Wohnbaugrundstücke für ihren Bedarf bei der Stadt Münster zu finden", so Dr. Roth.
Bei jeder Vergaberunde entscheidet künftig der Liegenschaftsausschuss, ob und welche Grundstücke er aus dem Baugebiet für ein freies Bieterverfahren benennt. Für die beiden aktuellen Baugebiete wird er in seiner Sitzung am 4. März darüber beschließen. Mit einem Mindestkaufpreis werden sie voraussichtlich nach den Sommerferien auch in der Tagespresse sowie im Internet vorgestellt. Dorothe Vogel vom Liegenschaftsamt zum Procedere: "Mitbieten kann dann jeder Interessierte - unabhängig von seinen persönlichen oder finanziellen Verhältnissen. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag".
Verbesserungen halten die neuen Richtlinien bei Rabatten und Zuschlägen von städtischem Baugrund bereit. So dürfen sich Familien über einen Kaufpreisnachlass von 3000 Euro pro Kind freuen. Einzige Bedingung: Die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau darf nicht um mehr als 30 Prozent überschritten werden. Auch die Zuschläge - sie staffeln sich nach dem Familieneinkommen - fallen künftig moderater aus als bisher.
Private Altersvorsorge wird immer mehr ein Thema. Gerade auch Immobilien sollen Lebensstandard im Rentenalter sichern helfen. Die Richtlinien - sie treten am 1. Juli 2003 in Kraft - tragen dem Rechnung. So wird im neuen Regelwerk nicht mehr verlangt, dass der Käufer eines städtischen Grundstücks bereits vorhandenes Grundeigentum verkauft. Bisher konnte nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden.
Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien hält das städtische Liegenschaftsamt unter Telefon 4 92 23 64 bereit. Auch auf der "Bauen und Wohnen" in der Halle Münsterland vom 20. bis 23. März gibt es Informationen aus erster Hand. Hier stellt die Stadt Münster am Messestand 1114 detailliert die beiden neuen Baugebiete in Münsters Süden und Westen vor.