Damit schreibt der neue Mietspiegel den seit dem 1. Juli 2001 gültigen "qualifizierten" Mietspiegel bereits vor Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von maximal zwei Jahren fort. "So sind wir in Münster auf der sicheren Seite und können auch künftig einen qualifizierten Mietspiegel anwenden", erläutert Wohnungsamts-Leiterin Gabriele Regenitter.
Als zusätzlichen praktischen Service für Vielnutzer wird das Wohnungsamt den Mietspiegel erstmals auch mit einem Berechnungsprogramm auf CD-Rom anbieten. Diese gibt es ab dem 7. April im Amt für Wohnungswesen (20 Euro einschließlich Versand- und Verpackungskosten); telefonische Vorbestellung ist unter 4 92-64 02 möglich.