Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat 1992 mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie die Entstehung eines europäischen Biotopverbundsystems auf den Weg gebracht. Landschaftsbereiche, die als FFH-Gebiete eingestuft worden sind, müssen als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Da Teile der Emsaue bereits seit 1987 und die restlichen Bereiche seit 1998 unter Naturschutz stehen, muss der Landschaftsplan Werse hier nur redaktionell angepasst werden. Dabei werden die bestehenden Regeln zum Schutz der Natur nicht verändert, so dass auch die zurzeit zulässigen Nutzungen - wie die landwirtschaftliche Bodennutzung – weiterhin möglich sein werden. Insgesamt steht an der Ems eine Fläche von rund 165 Hektar unter Naturschutz.
Der Wolbecker Tiergarten wird mit der neunten Änderung des Landschaftsplans Werse neu als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Bisher steht nur die Naturwaldzelle im Zentrum des Tiergartens unter Naturschutz. Der Tiergarten ist mit rund 800 Jahren einer der ältesten Wälder im Münsterland. Hainsimsen-Buchenwälder, Eichen- und Eichen-Hainbuchenwälder prägen sein Erscheinungsbild und beherbergen zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tierarten (Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespenbussard, Nachtigall und Fledermäuse). Die Flächen außerhalb der Wege dürfen künftig nicht mehr betreten werden, aber die Wege stehen Spaziergängern, Radfahrern und Joggern weiterhin zur Verfügung. Reiten ist nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Bürgerinnen und Bürger, die sich für die neunte Änderung des Landschaftsplans Werse interessieren, können den Plan bis zum 25. April im Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt im Stadthaus 3 einsehen. Dort werden auch Anregungen zur Änderung entgegengenommen. Außerdem liegt der Plan in der Bürgerberatung im Stadthaus 1, in der Bezirksverwaltung Südost in Wolbeck und in der Bezirksverwaltung Ost in Handorf aus. Fragen zum Landschaftsplan Werse beantwortet Markus Peifer vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz unter der Rufnummer Tel. 4 92-67 05.