Ein externer Gutachter hat im Auftrag der Stadt anhand einer Stichprobe von 30 Gebäuden untersucht, ob die vertragliche Verpflichtung der Bauherren auf den Niedrigenergiehaus-Standard den anvisierten Kohlendioxid-Einspareffekt gebracht hat und ob die Käufer städtischer Grundstücke sich wirklich an die Vorgaben gehalten haben. Ergebnis: Die angestrebte Reduzierung von klimaschädigendem Kohlendioxid, das beim Heizen entsteht, ist doppelt so hoch wie erwartet, und die münsterschen Häuslebauer haben die vorgegebenen Kennwerte bei der Dämmung ihrer Wohngebäude im Durchschnitt noch einmal um fünf Prozent unterschritten.
Ausgesprochen positiv wertete Birgit Wildt von der städtischen Koordinierungsstelle für Klima und Energie außerdem, dass die verordnete Niedrigenergiebauweise auf hohe Akzeptanz gestoßen ist. Die Bauherrinnen und Bauherren fühlten sich nicht bevormundet oder gegängelt, sondern hielten die Festsetzung für angemessen und gerechtfertigt, fand der Gutachter heraus. In mehr als 80 Prozent der untersuchten Fälle würden sie ein Niedrigenergiehaus weiterempfehlen.
Der Beirat für Klima und Energie hatte der Stadt in seinem Endbericht 1995 empfohlen, den Niedrigenergiehaus-Standard für Wohngebäude in die städtischen Grundstückskaufverträge aufzunehmen. Denn immerhin wurden fast zwei Drittel der Baugrundstücke in Münster durch die Stadt vermarktet. Der Beirat hatte durch diese Empfehlung ein Einsparpotenzial von 772 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr vorausgesagt. Die Stadt hatte den empfohlenen Wärmedämmstandard des Beirates für Klima und Energie etwas gelockert: Wer nach dem 1. Januar 1997 ein städtisches Grundstück erworben hatte, musste sich beispielsweise verpflichten, dass sein Einfamilienhaus nicht mehr als 65 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter verbraucht. Die Koordinierungsstelle für Klima und Energie hatte damit auf Breitenwirkung gesetzt – zu Recht, wie das Ergebnis der Untersuchung zeigt. Mit 1533 Tonnen Kohlendioxid-Einsparung pro Jahr konnte das angesetzte Einsparpotenzial um fast 100 Prozent überschritten werden.
Wer das Gutachten zur Wirksamkeit der Niedrigenergiehausklausel in städtischen Grundstückskaufverträgen in Gänze lesen will, kann den entsprechenden Werkstattbericht bei der Umweltberatung der Stadt Münster im Kundenzentrum Planen – Bauen – Umwelt im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 erwerben. Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet auf den Seiten des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz unter www.muenster.de/stadt .