Wurden Mitte der 90er Jahre noch rund 60 Kinder mit Behinderungen in gut 30 Einrichtungen betreut, sind es inzwischen über 150 in fast 70. Und das sind allein die Zahlen für reguläre Kindertageseinrichtungen, Kinder in spezialisierten Kitas noch nicht mitgezählt. Drei Möglichkeiten gibt es für Eltern, die ihrem Kind – ob behindert oder nicht – die Chancen einer intergrativen Erziehung eröffnen möchten.
In regulären Kitas sind Drei- bis Sechsjährige wohnortnah untergebracht. Nicht die gezielte Förderung der Kinder mit Behinderungen hat hier Priorität, sondern das alltägliche Zusammenleben von Jungen und Mädchen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Problemen. Gleichwohl können zusätzliche heilpädagogische Fachkräfte oder besondere Einrichtungsgegenstände finanziell gefördert werden.
In Schwerpunkteinrichtungen steht die gemeinsame Erziehung mehr im Mittelpunkt. Hier werden nicht – wie in den Kitas – einzelne Kinder bei Bedarf betreut, es stehen dauerhaft Plätze für Kinder mit Behinderungen bereit, in der Regel jeweils 5 in einer 15-köpfigen Gruppe. Personal und Ausstattung sind diesem Standard angepasst.
Bei additiven Einrichtungen sind Sonderkindergarten und Regelkindergarten unter einem Dach untergebracht. Ein multiprofessionelles Team fördert das Miteinander der Kinder beider Einrichtungen. Welche der drei Einrichtungen die richtige ist, kann nur individuell entschieden werden, die städtischen Fachleute im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie im Gesundheitsamt helfen ebenso weiter wie die Einrichtungen selbst.
Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprechpartner bietet das aktuelle Faltblatt "Miteinander leben lernen" zur integrativen Erziehung im Vorschulalter, herausgegeben von Jugendamt und Presseamt der Stadt Münster. Es ist im Amt an der Hafenstraße 30, in der Bürgerberatung im Stadthaus 1 und an anderen öffentlichen Stellen erhältlich.
Bildzeile: Bei der integrativen Erziehungen lernen Kindern spielerisch, Toleranz, Rücksicht und Offenheit zu entwickeln.