Laut Apothekengesetz gilt die neue Regelung ab September 2003. Sie soll eine qualitativ gute und umfassendere Arzneimittelversorgung der Heimbewohner sicherstellen, erläutert Amtsapotheker Jochen Hendrichs vom städtischen Gesundheitsamt.
Die Heime werden künftig mit einer oder mehreren Apotheken Lieferverträge abschließen. Diese Verträge regeln auch, wie die weiteren Pflichtleistungen der Apotheken erfüllt werden. Zum Beispiel müssen die beim Arzneimittelverkauf in der Apotheke obligatorische Beratung auch Bewohner und Personal in Heimen erhalten. Weiter ist es Aufgabe der Apotheken, in den Heimen die sachgerechte und ordnungsgemäße Aufbewahrung der Medikamente zu überprüfen.