Münster (SMS) Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann schlägt dem Rat vor, zum 1. Januar 2004 die Kernaufgaben der Wirtschaftsförderung durch eine GmbH wahrnehmen zu lassen. Der Verwaltungschef greift damit einen entsprechenden CDU-Antrag vom Beginn des Jahres auf. Der Rat wird über den Vorschlag voraussichtlich am 11. Juni beschließen.
In der selben Ratssitzung soll auch die öffentliche Ausschreibung der Stelle der GmbH-Geschäftsführung beschlossen werden. Bereits am 8. Oktober, so der Zeitplan, wird der Rat Münsters neuen obersten Wirtschaftsförderer oder die neue oberste Wirtschaftsförderin wählen. Die nach dem Auslaufen der Wahlzeit von Stadtdirektor Horst Freye notwendige Neubesetzung dieser Funktion soll am 12. November vom Rat beschlossen werden.
Mit seiner Beschlussvorlage leitet Tillmann den Ratsmitgliedern seinen Fahrplan für eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der städtischen Wirtschaftsförderung zu. Tillmann begründet seinen Vorschlag mit dem zunehmend schärferen Wettbewerb um attraktive Wirtschaftsstandorte. "Die Entscheidungsprozesse in den Unternehmen werden immer kürzer, da müssen wir als Stadtverwaltung nachziehen", sagte Tillmann. Mit der bisherigen Arbeit der städtischen Wirtschaftsförderung sei er zufrieden. Allerdings müsse man erkennen, dass das gegenwärtig zur Verfügung stehende Instrumentarium nicht mehr ausreiche.
Mit seinem Vorschlag, daher eine GmbH zu gründen, folge er dem Beispiel von Städten wie Bielefeld, Hagen Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal. Tillmann verspricht sich von einer GmbH eine noch stärker kundenorientierte Ausrichtung und schlankere Entscheidungsstrukturen. Die GmbH soll sich vorrangig um die Ansiedlung neuer Unternehmen, die Weiterentwicklung des gegenwärtigen Unternehmensbestandes, Hilfe bei Betriebsverlagerungen und die Schaffung guter Rahmenbedingungen für Investoren kümmern. Die Aufgaben der gegenwärtig bei der Wirtschaftsförderung angesiedelten Arbeitsmarkt-Initiative Münster sollen nicht von der neuen GmbH wahrgenommen werden. Stattdessen ist an die Einrichtung einer Stabsstelle in einem Dezernat gedacht.
In seiner Beschlussvorlage benennt der Oberbürgermeister auch die noch zu klärenden offenen Fragen. So wird gegenwärtig noch über die Beteiligung Dritter an der GmbH, Größe und Struktur des Aufsichtsrates und eine mögliche Einbeziehung städtischer Grundstücke in die neue Gesellschaft diskutiert.