Die Weichen dafür werden schon jetzt gestellt. Theatergruppen und Labels, die an der Förderung ihrer Produktionsarbeit interessiert sind, sollten sich den 30. September 2003 als Stichtag notieren. Bis dahin müssen die entsprechenden Anträge im städtischen Kulturamt vorliegen. Danach - so das weitere Verfahren - gibt ein unabhängiges Theaterkuratorium Empfehlungen an den Kulturausschuss, der endgültig über die Vergabe der Gelder entscheiden wird.
Die Förderung der Gruppen erfolgt nach detaillierten Leitlinien, die dem mit Fachleuten besetzten Kuratorium den Entscheidungsrahmen vorgeben. Antrag, Konzeption, Umsetzung und Durchführung müssen Professionalität erwarten lassen. Es können Anträge zur Förderung konkreter Produktionsvorhaben, zu mittelfristig (auf zwei Jahre) angelegter Produktionsarbeit und zur Konzeptentwicklung einzelner Produktionen gestellt werden.
Ausführliche Informationen enthalten die Leitlinien für die Arbeit des Theaterkuratoriums. Sie sind im Kulturamt der Stadt Münster (Tel. 02 51/4 92-41 01) abrufbar. Außerdem lohnt der Blick ins Internet: Die Leitlinien sind unter www.muenster.de/stadt/kulturamt in der Rubrik Förderung nachzulesen.