"Mindestens zwei Punkte sind darin zu regeln", erläutert Diplom-Biologin Kirsten Schenck-de Boer von der Abteilung Umweltmedizin und Hygiene des städtischen Gesundheitsamtes. Erstens: Wie erfolgt die Umstellung auf eine andere Wasserversorgung, wenn die Versorgung aus der eigenen Anlage abrupt unterbrochen wird? Zweitens: Wer ist verantwortlicher Ansprechpartner und wie erfolgt die Meldung bei Störungen?
Diese Vorgaben sollen gewährleistern, dass schnell reagiert werden kann und bei einer Überschreitung von Grenzwerten Menschen nicht zu Schaden kommen. Der Maßnahmeplan bedarf der Zustimmung des Gesundheitsamtes.
Für Betreiber von kleinen Anlagen bis zu 1000 Kubikmeter Wasserförderung im Jahr hat das Amt einen Muster-Maßnahmeplan ausgearbeitet, der kostenlos übernommen werden kann. Er liegt im Gesundheitsamt und in der Bürgerberatung aus. Die Mitarbeiter des Amtes verteilen ihn auch bei der Besichtigung entsprechender Anlagen.
Die neue Trinkwasserverordnung soll Verbrauchern mehr Sicherheit bringen. Sie legt fest, dass Brunnen zur Eigenversorgung häufiger und intensiver zu untersuchen sind. Die Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei oder Kupfer im Wasser wurden gesenkt. Zudem sind bereits vorhandene Anlagen zur Regenwassernutzung und neue Anlagen bei der Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt zu melden.
Beratung zu Trinkwasser und Maßnahmeplan gibt Kirsten Schenck-de Boer; telefonisch ist sie im Gesundheitsamt unter 4 92-53 39, persönlich im Gebäude Stühmerweg 8 (Raum 110) dienstags bis freitags von 8 bis 12 erreichbar.