Haftungsrisiken von Vereinsvorständen erkennen und minimieren - zu diesem Themenkreis referierte Juristin Christiane Elfert vor einem großen Kreis interessierter Ehrenamtlicher. Für den Vorstand eines Vereins ergeben sich aus der Annahme der Wahl eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten. Nicht selten entscheidet er über größere Anschaffungen. Er stellt Anträge für öffentliche Zuschüsse oder schließt Arbeitsverträge ab.
Was aber passiert, wenn die Anschaffungen zu teuer, die Anträge zu spät gestellt oder die Aushilfskräfte gar nicht notwendig sind? Wer tritt für den Schaden von Außenstehenden ein, weil Spielgeräte nicht ausreichend gesichert waren? "Viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wissen gar nicht, in welchen Fällen der Verein oder der Vorstand zur Haftung herangezogen werden können", fasste Gabriele Markerth, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Münster, Reaktionen der Zuhörer zusammen.
Gesetzliche Regelungen eröffnen den Verantwortlichen allerdings Erleichterungen bei der Haftung, führte die Referentin aus. Nur: Man sollte sie kennen. Und: "Es ist wichtig zu wissen, wo die Risiken liegen und wie sie minimiert werden können", so Juristin Elfert.
Bis zum 31. Juli steht die Juristin im Internet in dem Diskussionsforum "Und wenn was schief läuft?" für Fragen zur Verfügung. Aufgrund des lebhaften Interesses von Ehrenamtlichen, die sich in Vorstandsarbeit engagieren, hat die Freiwilligenagentur auch den Vortrag von Christine Elfert in einer Kurzfassung dort eingestellt. Er ist unter www.muenster.de/soziales-netz im Stadtnetz publikom abrufbar.