Nichtsdestotrotz hat die Bezirksregierung das Grundstück zu Gunsten der Stadt enteignet. Der entsprechende Beschluss wurde der Stadt Münster jetzt zugestellt. Damit geht das Grundstück Görlitzer Strasse 2 nun mit Wirkung vom 16. September 2003 in das Eigentum der Stadt Münster über. Allerdings haben die derzeitigen Grundstückseigentümer die Möglichkeit, die Baulandkammer in Arnsberg anzurufen und dort den Beschluss der Bezirksregierung überprüfen zu lassen. In diesem Fall kann sich der Eigentumsübergang weiter verzögern.
Die bereits mit Handwerkern abgesprochenen Sicherungsarbeiten, die das Betreten des Grundstücks und der Bauruine verhindern sollten, muss die Stadt nun erst einmal zurückstellen. Sie kann nicht vor dem 16. September tätig werden beziehungsweise wenn ein Verfahren vor der Baulandkammer eingeleitet wird, nicht vor dem rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens. Bis zu diesem Zeitpunkt sind noch die "alten Eigentümer" für das Grundstück verantwortlich.