Vor dem Hintergrund des Eheverständnisses der katholischen Kirche stellen die Referentinnen Gründe vor, mit der die Ungültigkeit einer kirchlichen Eheschließung festgestellt werden kann. Außerdem erläutern sie die entsprechenden Verfahrensschritte.
Die beiden Kirchenrechtlerinnen bieten darüber hinaus beim Offizialat des Bistums Münster (Adresse: Horsteberg 11) einen Tag der offenen Tür. Vom 10. bis 13. November jeweils von 10.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr stehen sie zur kostenlosen und unverbindlichen Beratung zur Verfügung. Auch telefonisch beantworten Christina Ruffing und Myriam Wijlens Fragen. Die Hotline zum kirchlichen Eherecht ist unter (02 51) 4 95 - 60 22 geschaltet.