Aus Sicht der Stadt Münster als Schulträgerin können alle Grundschulen zurzeit mindestens eine Eingangsklasse bilden. Das heißt, diese Schulen erfüllen die Voraussetzungen "für einen geordneten Schulbetrieb". Die Zahl der einzurichtenden ersten Klassen stimmen die einzelnen Schulen im Rahmen der Lehrerversorgung in den nächsten Wochen mit der staatlichen Schulaufsicht ab.
Das Schulamt überprüft in den nächsten Tagen, ob die Anmeldungen aller schulpflichtigen Kinder vorliegen. Eltern, die die Fristen versäumt haben, werden von der Stadt erneut angeschrieben und gebeten, ihr Kind bei einer der zuständigen Grundschulen nachträglich anzumelden. Über die Aufnahme jener Kinder, die nach dem 1. Juli 1998 geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen, muss noch entschieden werden.