"Mit der Gesundheitsreform gibt es die vollständige Befreiung von Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr", so Michael Willamowski, der Leiter des städtischen Sozialamtes. Das Sozialamt hat die wichtigsten Änderungen in einem Merkblatt zusammengefasst. Wer Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe in einer Einrichtung erhält, bekommt es in diesen Tagen mit der Post zugeschickt.
"Damit wollen wir möglichst viele Fragen, die zurzeit bei uns eingehen, schnell und umfassend beantworten", so Willamowski. Er rät den Betroffenen, ab Januar unbedingt alle Belege über Zuzahlungen zu sammeln. Sobald die Belastungsgrenze erreicht sei, stelle die Krankenkasse eine Bescheinigung über die künftige Befreiung aus.
Einige Leistungen, wie etwa Krebsvorsorge oder Schutzimpfungen, bleiben von Zuzahlungen ausgenommen. Dagegen gilt die Faustregel "zehn Euro pro Krankenhaustag" innerhalb der Belastungsgrenze erstmals auch für Sozialhilfebezieher. Ausführliche Informationen zur Gesundheitsreform gibt es im Internet unter www.die-gesundheitsreform.de und bei allen Krankenkassen.
Anlage: Das Merkblatt als pdf-Dokument