Das NRW-Umweltministerium bzw. die Bezirksregierung ist fachvorgesetzte Behörde des Veterinäramtes. Die Bezirksregierung entscheidet über die Genehmigung von Tierversuchen. Die Tierhaltung wird vom Veterinäramt überwacht; dabei ist es an fachliche Weisungen des Landes gebunden.
Bei früheren Kontrollen der Tierhaltung hatte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in dem Unternehmen keine Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zur Haltung der Affen festgestellt. Die zurzeit geltenden Bestimmungen sind allerdings fast zwanzig Jahre alt. Nach Überzeugung von Amtsleiter Dr. Roland Otto "ist es höchste Zeit, dass dem Anspruch des Grundgesetzes und der NRW-Landesverfassung an den Schutz der Tiere besser Rechnung getragen wird".