Die Stadt und die Bezirksregierung als Enteignungsbehörde haben den Noch-Eigentümern und ihrer Tochter jedoch eine letzte Chance eingeräumt: Wenn sie den halb verfallenen Rohbau bis Ende 2004 fertig stellen, kann die Enteignung noch abgewendet werden. Zu jeweils festgesetzten Terminen muss die Tochter, die das Haus von ihren Eltern übertragen bekommen soll, der Bezirksregierung Nachweise über den Baufortschritt liefern: Sie muss den notariellen Vertrag über die Grundstücksübertragung und den genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen und die Finanzierungszusage einer Bank nachweisen sowie die Aufträge an die Baufirmen und letztlich die Fertigstellung des Hauses belegen.
Läuft alles nach Plan, wird die Enteignung im Grundbuch vorläufig nicht vollzogen. Ist das Haus bis zum 31. Dezember 2004 fertig, wird der Enteignungsbeschluss aufgehoben. Anderenfalls wird die Stadt als neue Eigentümerin des Grundstückes ins Grundbuch eingetragen und darf sich dann darum kümmern, dass aus der Ruine ein fertiges Haus wird.
"Uns war wichtig, dass der bauliche Missstand an der Görlitzer Straße möglichst rasch behoben wird", betont Manfred Vaupel vom städtischen Rechtsamt. "Aus diesem Grund haben wir uns auf diesen Verfahrensvorschlag des Gerichts gern eingelassen. Ansonsten hätten die Eigentümer ihren Antrag wohl nicht zurückgenommen, sondern weitere Rechtsmittel einzulegen versucht." Nun ist der Weg klar vorgezeichnet, und die anderen Anwohner der Görlitzer Straße haben die Gewissheit, dass der Dorn im Auge bald verschwindet.