Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen müssen. Sie müssen am 1. Januar 2005 mindestens 25 Jahre und dürfen noch keine 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie seit mindestens einem Jahr in Münster wohnen.
Ansprechpartner im Rechtsamt ist Johannes Kühn, Tel. 4 92-30 21, E-Mail: schoeffe@stadt-muenster.de . Wer sich bewerben möchte, bekommt entsprechende Vordrucke im Stadthaus 1, Klemensstraße 10, Zimmer 565 und im Stadtnetz publikom unter der Adresse www.muenster.de/stadt/rechtsamt. Das Rechtsamt ermuntert vor allem Frauen, sich für das verantwortungsvolle Ehrenamt zu bewerben, denn in der Vergangenheit kamen stets deutlich mehr Eigenbewerbungen von Männern.
Die Stadt Münster stellt die Vorschlagsliste nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zusammen und gibt sie an das Amtsgericht weiter. Von dort aus werden die gewählten Schöffinnen und Schöffen benachrichtigt.