Von 7.30 bis 19 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9.30 Uhr) müssen Anlieger die Gehwege auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis freihalten. Für Eckgrundstücke an Straßeneinmündungen oder Kreuzungen gilt zusätzlich: Gibt es weder eine Fußgängerampel noch einen Zebrastreifen, räumen und streuen Anlieger in Verlängerung des Gehweges bis zur Fahrbahnmitte, damit die Straße gefahrlos überquert werden kann. Die AWM weisen ausdrücklich darauf hin, dass daran auch die kürzlich geänderte Straßenreinigungssatzung nichts ändert. Sie stellt lediglich klar, dass Räumen und Streuen auf der Fahrbahn nur unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse zumutbar ist.
Auch Bushaltestellen sowie die Zugänge zu Wartehäuschen müssen freigehalten werden. Fuß- und Gehwege müssen so geräumt werden, dass Fahrgäste sicher in den Bus einsteigen und ihn sicher verlassen können.
Wenn es nach 19 Uhr schneit oder glatt wird, muss bis spätestens 7.30 Uhr am nächsten Morgen gestreut sein. Gestreut wird am besten mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Granulat oder Sand. Denn das Streuen von Salz ist aus Umweltschutzgründen auf öffentlichen Gehwegen nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden Rampen, Brücken oder Treppenaufgänge.
Das AWM-Faltblatt "Rutschfrei durch den Winter" gibt Auskünfte über die wichtigsten Regelungen. Es informiert über die Vor- und Nachteile verschiedener Streumittel, über den Winterdienst der AWM und nennt Ansprechpartner. Erhältlich ist es bei den AWM, Rösnerstraße 10, in der Münster Information im Stadthaus 1, bei der Umweltberatung im Stadthaus 3 und in allen Bezirksverwaltungen.