Das Gutachten der beiden Fachleute aus der Schweiz wird Bestandteil der eingehenden Prüfung, die das Veterinäramt seit dem 10. Dezember bei dem Unternehmen vornimmt. Ihre Expertise besteht aus mehreren Teilen. Teile werden bereits in das beim Oberverwaltungsgericht laufende Beschwerdeverfahren einfließen. Die Beschwerde der Stadt richtet sich gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Münster. Es hatte beschlossen, dass der Widerspruch von Covance gegen die vom Veterinäramt angeordnete Videoüberwachung in Arbeitsräumen der Firma aufschiebende Wirkung hat, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
Seiteninhalt
Pressemitteilungen
06.02.2004
Zwei Schweizer Experten arbeiten an Covance-Gutachten
Teile der Expertise werden bereits in OVG-Beschwerde einfließen
Münster (SMS) Im Auftrag der Stadt Münster erarbeiten zurzeit zwei auf dem Gebiet der Primatenhaltung international renommierte Fachleute ein Gutachten zur Frage, ob bei der Firma Covance die Vorgaben des Tierschutzgesetzes eingehalten werden. Dazu prüfen sie umfangreiche Unterlagen, analysieren das vom ZDF gesendete und von Tierrechtsorganisationen veröffentlichte Videomaterial und untersuchen an Ort und Stelle die Haltung und den Umgang mit den Tieren.