Die Schöffen helfen mit, straffällig gewordenen jungen Leuten Perspektiven für einen weiteren Lebensweg ohne Straftaten aufzuzeigen. Das erfordert großes Verständnis für die Probleme von Jugendlichen und Heranwachsenden. Bei der Urteilsfindung werden nicht allein Vergehen und Taten der jungen Menschen berücksichtigt. Wichtiger ist den Schöffinnen und Schöffen der Werdegang, die aktuelle Lebenssituation und die weitere Entwicklung der Jugendlichen und Heranwachsenden.
Deshalb geht es bei den Entscheidungen nicht nur um Sanktionen wie Jugendstrafe, Jugendarrest, Geldbuße oder Arbeitsauflage, sondern um das komplette System pädagogischer Hilfsangebote. Dazu gehören vor allem die so genannte Betreuungsweisung, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, soziales Training und der Täter-Opfer-Ausgleich.
Für das verantwortungsvolle Ehrenamt können sich bis zum 2. April Deutsche mit erstem Wohnsitz in Münster bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 66 Jahre sein. Unabdingbare Voraussetzungen sind außerdem erzieherische Fähigkeiten und Erfahrung in der Jugenderziehung. Ansprechpartnerin für Interessierte ist Rita Malaschinsky-Jäschke im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Telefon 4 92-51 19 (8.30 bis 12 Uhr).