"Das ist der Auftakt für weitere Gespräche, Entscheidungen stehen jetzt noch nicht an", so übereinstimmend Sozialdezernentin Dr. Agnes Klein und der Vorsitzende der münsterschen Agentur für Arbeit Wolf-Rüdiger Schwedhelm. Beide gehen aber davon aus, dass es auf der Grundlage der bewährt guten und engen Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Arbeitsverwaltung gelingt, für die Vorgaben des Bundes in Münster eine praxistaugliche und servicefreundliche Umsetzung zu finden.
Welche organisatorischen, personellen und finanziellen Konsequenzen die Neuregelungen nach sich ziehen, wird erst nach intensiven Recherchen erkennbar sein. Für das neue Arbeitslosengeld II hat der Gesetzgeber eine geteilte Zuständigkeit vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit wird ab Januar 2005 für alle Arbeitsuchenden, die keinen Anspruch auf das beitragsabhängige Arbeitslosengeld haben, den Lebensunterhalt sichern und sich um eine Vermittlung in Arbeit bemühen. Die Kommunen werden sich um die Kosten der Unterkunft, der Heizung, verschiedene einmalige Beihilfen sowie die psycho-soziale Betreuung und Beratung kümmern.
Der Gesetzgeber hat den Kommunen allerdings ein Optionsrecht eingeräumt: Sie können sich bis August 2004 dafür entscheiden, die Aufgaben komplett unter ihrem Dach zu bündeln. Dazu bedarf es aber noch eines Bundesgesetzes, dessen Eckpunkte bisher noch nicht bekannt sind.