Allerdings sinkt die Altersgrenze bei den erstinstanzlich verhandelten Strafsachen deutlich: Landeten 1997 noch 23 Prozent der Verhandlungen vor dem Jugendstrafrichter, waren es 2002 bereits 30 Prozent - eine Steigerung von über einem Viertel. 60 Prozent der Strafsachen wurden 2002 vor dem Strafrichter verhandelt, zehn Prozent kamen vor ein Schöffen- oder Jugendschöffengericht.
Die Stadt führt derzeit in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Umfrage durch, bei der das Sicherheitsempfinden der Münsteranerinnen und Münsteraner abgefragt wird.
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