Erstmals wird in den Gehweg eine Schottertragschicht eingebaut und die Oberfläche wird mit verstärktem Pflaster befestigt. Dadurch wird die dauerhafte Belastbarkeit des Gehweges gewährleistet.
Auch die Anlieger beteiligen sich nach dem Kommunalabgabengesetz und der Straßenbaubeitragssatzung an den Kosten für die Erneuerung des Gehweges. Die beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf rund 4500 Euro. Fragen zu den Beiträgen (Tel. 4 92-69 25) und zur technischen Abwicklung (Tel. 4 92-69 00) beantwortet das Tiefbauamt.