Die Entscheidung des Oberlandesgerichts zeigt erneut, dass die im Dezember 2001 vorgenommene Unterbringung der Kinder außerhalb der Familie erforderlich war. "Die Interessen der Kinder wurden nach Würdigung umfangreicher Gutachten nicht nur berücksichtigt, sondern waren Mittelpunkt aller Betrachtungen", so Jugendamtsleiterin Anna Pohl.
Der "Fall H." war durch umfangreiche Gerichtsverfahren in verschiedenen Instanzen und durch eine intensive Öffentlichkeitskampagne bundesweit aufmerksam verfolgt worden. Allein die Stichwortliste mit allen von der Familie angestrengten Verfahren umfasst mehr als drei Seiten.
"Für das Jugendamt ist es ein schwerer Schritt, Kinder von den Eltern zu trennen", so Amtsleiterin Pohl. Zunächst seien alle pädagogischen, psychologischen und erzieherischen Hilfen anzubieten, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes bei den leiblichen Eltern zu gewährleisten.
Die elementare Verletzung der Personenrechte des Kindes und die Feststellung, dass Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage seien, diese Situation zu ändern, seien die rechtliche Grundlage für die Herausnahme eines Kindes aus der Familie und die Trennung von den Eltern. Letztlich entschieden aber die Gerichte und nicht das Jugendamt, ob das Personensorgerecht der Eltern eingeschränkt oder entzogen werde. Dabei habe das Jugendamt als Fachbehörde das Gericht zu unterstützen.