„Drei Produktionen hiesiger Theatermacher erhielten in einer ersten Vergaberunde zu Jahresanfang bereits eine Förderung“, so Andreas Ermeling. Aber es sind noch nicht alle Zuschüsse ausgeschöpft. „Mit den Restmitteln kann eine weitere Kindertheaterproduktion in diesem Jahr unterstützt werden“, ermuntert der stellvertretende Kulturamtsleiter potenzielle Antragsteller.
Kindertheater, die noch in diesem Jahr eine Produktion herausbringen, sollten sich daher den Stichtag 15. April notieren. Bis dahin müssen die entsprechenden Zuschussanträge beim Kulturamt vorliegen. Danach entscheidet ein unabhängiges Gremium über die Vergabe der Gelder. Wichtig: Aus dem Antrag muss die Professionalität von Konzeption und Umsetzung der Inszenierung deutlich werden. Eine inhaltliche Beschreibung des Produktionsvorhabens gehört dazu wie Angaben zu den beteiligten Akteuren plus Finanzkalkulation.
Detaillierte Informationen hält das Kulturamt (Telefon 4 92 41 03) bereit. Interessierte Gruppen können überdies dort eine Antragsberatung erhalten.