Nach dem OVG-Beschluss vom 15. März 2004 hatte die Beschwerde der Stadt gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Münster keinen Erfolg. Sie hatte mit der Beschwerde erreichen wollen, dass die Arbeitsräume von Covance ohne Verzug mit Video überwacht werden. Die Beschwerde und deren Begründung hatte die Stadt mit dem NRW-Umweltministerium abgestimmt. Gegen den OVG-Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich.
Die Stadt will auch das weitere Vorgehen eng mit dem Umweltministerium und der Bezirksregierung Münster abstimmen. Diese haben am 17. März eine Ausfertigung des OVG-Beschlusses erhalten, der am selben Tag in der Stadtverwaltung eingegangen ist.
In Kürze erwartet die Stadt die vollständige Fassung eines Gutachtens von zwei auf dem Gebiet der Primatenhaltung international renommierten Fachleuten. Diese Expertise wird zusammen mit den Ergebnissen umfangreicher Untersuchungen des städtischen Veterinäramtes und den vorliegenden Entscheidungen von Gerichten und Staatsanwaltschaft in eine zusammenfassende Bewertung einfließen. Auf dieser Basis ist dann über das weitere Verfahren zu entscheiden.