(SMS) Böschungen mähen und Gehölze zurückschneiden – dies sind nur zwei Beispiele für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, die die Stadt Münster im Rahmen der Gewässerunterhaltung ausführt. Nachdem der Rat im März 2002 die Einführung einer Gewässergebühr beschlossen hat, beteiligen sich alle Grundstückseigentümer je nach Grundstücksgröße und Nutzungsart an den Unterhaltungskosten der Fließgewässer im Stadtgebiet. Fragen zur Gewässergebühr beantwortet Stadtbaurat Gerhard Joksch während seiner Sprechstunde am Montag, 22. März, in der Umweltberatung im Stadthaus 3, Albersloher Weg 33. Zwischen 10 und 12 Uhr ist er dort zu erreichen (Tel. 4 92-67 67).