"Wer so krank ist, dass die normale Lebensführung eingeschränkt ist, sollte auf jeden Fall in ärztlicher Behandlung verbleiben", lautet seine heilsame Faustregel. Die gut gemeinte Empfehlung von Bekannten oder der Tipp aus der Werbung könne eine Fachberatung nicht ersetzen, betont der Amtsapotheker. Ein so empfohlenes Mittel sollte auch auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt eine verordnete Arznei ersetzen.
Ärztlich verschriebene Medikamente seien auf Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit geprüft und in Deutschland zugelassen. Bei vielen aufwendig beworbenen Mitteln zur Selbstmedikation sei das nicht der Fall. Oft würden diese von Firmen vertrieben, die nur kurzzeitig auftreten und dann wieder verschwinden. Häufig hätten einschlägige Firmen ihren Sitz im Ausland, wo sie nicht unter das deutsche Arzneimittelrecht mit seinen Regelungen zum Verbraucherschutz fielen.
"Jedes Medikament beeinflusst den Stoffwechsel und kann unerwünschte Nebenwirkungen haben. Vor dem Kauf bislang nicht bekannter Mittel gegen schwerwiegendere Gesundheitsprobleme sollte man immer den Arzt oder Apotheker um Rat fragen", erläutert Hendrichs. Diese Regel gelte auch für chronische Leiden, häufige Gewichtsprobleme, Stimmungsschwankungen, Leistungsschwäche, wiederkehrende Schmerzen an Körperteilen und regelmäßige Kopfschmerzen. Und noch ein Tipp: Niemals Arzneimittel verwenden, die anderen verschrieben wurden - jeder hat seine Krankengeschichte und jeder reagiert anders auf Medikamente.
Zurzeit haben unseriöse "Wundermittel"- und Alternativmedizin-Anbieter Hochkonjunktur. Nach Beobachtung des Amtsapothekers und der Verbraucher-Zentrale schrecken sie in ihrer Werbung auch nicht vor Gesetzesverstößen zurück. Verboten ist zum Beispiel die Darstellung von medizinischem Fachpersonal in Berufskleidung, das Instrumentalisieren von Angst oder Krankengeschichten oder der Einsatz von Gewinnspiel-Zugaben.
Mehr Informationen zum Thema "Heilmittelwerbung" gibt die gleichnamige Broschüre des Gesundheitsamtes. Sie liegt in der Münster Information, den Bezirksverwaltungen und im Gesundheitsamt aus. Telefonische Auskunft zum Thema gibt Jochen Hendrichs mittwochs von 13.30 bis 14.30 Uhr unter 4 92-53 41. Darüber hinaus hält die Verbraucher-Zentrale weiteres Infomaterial bereit, unter anderem eine Checkliste zur Bestellung von Nahrungsergänzungsmitteln per Post, zu Noni-Produkten und den Nahrungsergänzungsmitteln des Dr. Rath.