Vor allem sei dabei zu prüfen, ob Rechtsmittel möglich sind. Erst nach dieser intensiven Auswertung können weitere Entscheidungen, besonders auch zum Verbleib der Kinder, getroffen werden.
Das Gericht in Straßburg hatte im Rechtsstreit der Eheleute H. gegen die Bundesregierung festgestellt, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Convention (Schutz der Familie) durch die Eilentscheidung des Amtsgerichtes Münster vom 18. Dezember 2001 vorliegt. Der beklagte Staat - in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland - wurde verurteilt, dem Ehepaar H. Schadensersatz, Schmerzensgeld und Auslagen von rund 51 600 Euro zu zahlen.
Erst im Februar diesen Jahres hatte das Oberlandesgericht in Hamm die Entscheidung des Familiengerichtes Münster im Hauptsacheverfahren umfassend bestätigt. Der Senat wies die Beschwerden der Eheleute H. zurück und räumte lediglich ein sehr begrenztes Umgangsrecht für zwei Kinder ein. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts erging letztinstanzlich und wurde umfassend begründet.
„Vor deutschen Gerichten wurde das Urteil des Familiengerichtes letztinstanzlich in allen Verfahren bestätigt“, unterstreicht Anna Pohl. „Die Abwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl wird beim Europäischen Gerichtshof und im bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfegesetz in seiner Verhältnismäßigkeit unterschiedlich bewertet“, führt die Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien weiter aus.
Nach wie vor sind die Interessen der Kinder im Mittelpunkt aller Betrachtungen zu sehen. Wie die unterschiedlichen Rechtsentscheidungen zeigen, ist es ein komplexer und schwerer Schritt, Kinder von ihren Eltern zu trennen. Zunächst sind alle pädagogischen, psychologischen und erzieherischen Hilfen anzubieten, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes bei den leiblichen Eltern zu gewährleisten. Letztendlich entscheiden aber die Gerichte, nicht die Jugendämter, ob das Personensorgerecht der Eltern beschränkt, eingeschränkt oder entzogen wird. Anna Pohl: „Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist die Fachbehörde und hat das Gericht bei seiner Arbeit zu unterstützen“.